Sprachheilpraxis
Mareile Hocke
Alte Wittener Str. 59-61
44803 Bochum
Tel. 0234 93539300
Fax 0234 93539301
Praxis für alle Kassen
Rufen Sie gerne an oder nutzen Sie unser
Mo.-Fr. :
08:00 - 17:45
Was führt Sie zu uns? Auf welchem Wege können Sie zu uns kommen?
Wenn Sie als erwachsener Patient an Sprach-, Sprech- oder Kommunikationsstörungen leiden, dann kann Ihr Hausarzt, Ihr Hals-Nasen-Ohrenarzt oder Ihr Neurologe bei einer Indikation eine Verordnung ausstellen.
Wenn Sie denken, dass Ihr Kind eine sprachtherapeutische Behandlung braucht, dann sollten Sie zunächst mit Ihrem Kinderarzt (oder HNO) sprechen. Er wird Ihr Kind genau untersuchen und Ihnen bei Bedarf eine Verordnung für die Sprachtherapie ausstellen.
Anschließend rufen Sie bei uns an und vereinbaren einen Termin.
Erwachsene Kassenpatienten müssen einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 € bezahlen, wenn keine Befreiung vom Eigenanteil vorliegt. Kinder sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die sprachtherapeutische Behandlung.
Wir führen gerne auch ärztlich verordnete Hausbesuche durch, privat und in Heimen oder sozialen Einrichtungen.